Die Kosten einer Pflege-WG lassen sich nicht mit einer einzelnen Zahl beschreiben — sie hängen vom Pflegegrad, von der Wohnung und vom individuellen Bedarf ab. Was sich aber sauber aufteilen lässt, sind die drei Kostenbausteine.
1. Miete — an den Vermieter
Wie in jeder anderen Wohnung zahlen Sie Miete an den Vermieter des Gebäudes. Die Höhe hängt von der Lage, der Zimmergröße und der Ausstattung ab. Ein Einzelzimmer in Wedding kostet weniger als eines im Prenzlauer Berg — das entspricht dem üblichen Berliner Mietniveau. Neben- und Heizkosten kommen dazu.
2. Pflegekosten — an den Pflegedienst
Der ambulante Pflegedienst berechnet nach dem SGB XI die pflegerischen Leistungen: Körperpflege, Mobilität, medizinische Versorgung, Medikamentengabe. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil davon abhängig vom Pflegegrad — der Rest ist Eigenanteil.
Grobe Orientierung Sachleistungen 2026:
- Pflegegrad 2: bis 796 € / Monat
- Pflegegrad 3: bis 1 497 € / Monat
- Pflegegrad 4: bis 1 859 € / Monat
- Pflegegrad 5: bis 2 299 € / Monat
Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst — oder Sie beantragen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
3. Verwahrgeld — für Lebensunterhalt & Hausgemeinschaft
Ein monatlicher Pauschalbetrag deckt Verpflegung, Hauswirtschaft (Wäsche, Reinigung, Einkäufe) sowie die Präsenzkräfte, die den Alltag strukturieren. Ein Teil davon — der Wohngruppenzuschlag — wird von der Pflegekasse übernommen (rund 224 € pro Monat, wenn die Voraussetzungen nach § 38a SGB XI erfüllt sind).
Ein Rechenbeispiel
Bewohnerin mit Pflegegrad 4, Einzelzimmer in Lichtenberg:
- Miete inkl. Nebenkosten: ~800 €
- Pflegekosten Sachleistung: bis 1 859 € — davon Kasse: 1 859 €, Eigenanteil: 0 € bei durchschnittlichem Bedarf
- Verwahrgeld: ~950 €, minus Wohngruppenzuschlag 224 € = 726 €
- Eigenanteil gesamt: ~1 500 € / Monat
Diese Beträge sind eine grobe Näherung. Für Ihren konkreten Fall rechnen wir individuell — kostenlos und ohne Verpflichtung.
Was, wenn das Geld nicht reicht?
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein: Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Der Antrag wird gemeinsam mit den Angehörigen gestellt; wir zeigen Ihnen, wie das geht.